Vienna Film Commission

DREHGENEHMIGUNGEN

Bevor Sie in Wien mit Ihren Dreharbeiten beginnen, brauchen Sie offizielle Drehgenehmigungen. Diese werden von unterschiedlichen Stellen ausgestellt.

Planen Sie, im Zuständigkeitsbereich der Wiener Stadtverwaltung zu drehen, füllen Sie bitte das Formular "Ansuchen um Drehgenehmigung im Bereich der Wiener Stadtverwaltung " Ansuchen um Drehgenehmigung " aus und senden dieses an uns. Wir leiten Ihre Anfragen mit einem Empfehlungsschreiben an die zuständigen Verwaltungsstellen (Magistratsabteilungen) weiter.

Wenn Sie auf öffentlichen Verkehrsflächen drehen möchten, Halteverbote für Ihre Fahrzeuge benötigen, Straßen sperren oder den Verkehr anhalten wollen, müssen Sie sich an die MA 46 wenden.
Das Team der Vienna Film Commission, berät Sie, wenn Sie zum Thema „Drehgenehmigungen“ Fragen haben oder Hilfe benötigen.

Als Einrichtung, die von der öffentlichen Hand gefördert wird, sind wir veranlasst, unsere Serviceleistungen zu dokumentieren. Mit Ihrer Unterschrift auf dem Ansuchen bestätigen Sie, die Vienna Film Commission im Nachspann (im Printbereich im Impressum/Quellennachweis) namentlich, wenn möglich mit Logo, zu erwähnen (siehe Antragsformular).

 

 

1. BEWILLIGUNGEN FÜR FILMAUFNAHMEN IM ZUSTÄNDIGKEITSBEREICH DER WIENER STADTVERWALTUNG

Einreichen des Ansuchens um Drehgenehmigung:Vienna Film Commission, Karl-Farkas-Gasse 18, A-1030 Wien

genehmigungen@viennafilmcommission.at

Tel.: +43 1 4000-87000

Fax: +43 1 4000-87003

In diesen Bereich fallen z.B.: Bäder d. Stadt Wien, diverse Grünflächen und Parkanlagen, Öffentliche Schulen, Kinderspielplätze, Sportanlagen, Donauinsel, Öffentliche Spitäler der Stadt Wien, Kindergärten, Bibliotheken, Wiener Rettung, Feuerwehr, Kanalisation, Märkte uvm. Eine genaue Auflistung der Locations, die in den Bereich der Wiener Stadtverwaltung fallen, finden Sie in Kürze hier aufgelistet.

 

 

2. BEWILLIGUNGEN FÜR FILMAUFNAHMEN AUF ÖFFENTLICHEN VERKEHRSFLÄCHEN

Zuständiges Magistrat:

MA 46, Verkehrsorganisation und technische Verkehrsangelegenheiten
Niederhofstr. 21, 1120 Wien
Tel.: +43 1 955 59
Fax: +43 1 81114-99-92637

Sachbearbeiter: Gerhard Grünert, gerhard.gruenert@wien.gv.at
Tel.: +43 1 81114-92653


1. Stellvertreter: Martin Fuger, martin.fuger@wien.gv.at
Tel.: +43 1 81114-92112

2. Stellvertreter: Andreas Smeibidlo, andreas.smeibidlo@wien.gv.at
Tel.: +43 1 81114-92654

 

TERMINE/EINREICHFRISTEN:

Anträge ohne Ortsverhandlung: mindestens 10 Arbeitstage vor dem Drehtermin
Anträge mit Ortsverhandlung: 20 Arbeitstage vor dem Drehtermin
Anträge ausschließlich für Halteverbotszonen: mindestens 6 Arbeitstage vor dem Drehtermin

 

ORTSVERHANDLUNGEN

Wann ist eine Ortsverhandlung notwendig?
Beispielsweise bei Sperrung von Haupt – oder Nebenstraßen oder bei Anhaltungen von fließendem Verkehr oder von öffentlichen Verkehrsmitteln

Weitere Informationen und Antragsformulare finden Sie hier!