Bewilligungen für Dreharbeiten auf öffentlichen Verkehrsflächen
Bewilligungen für größere Drehvorhaben auf öffentlichen Verkehrsflächen (Straßen, Fußgängerzonen, Gehwegen), Halteverbote oder Verkehrsanhaltungen sind beim "Kundencenter/Film" der Magistratsabteilung Verkehrsorganisation und technische Verkehrsangelegenheiten (MA 46) zu beantragen.
Hierfür wird kein Empfehlungsschreiben der VIENNA FILM COMMISSION benötigt.
Alle Informationen zur "Bestätigung für eingeschränkte Dreharbeiten" finden sie hier.
Ortsverhandlungen:
Im Rahmen von komplexen Drehvorhaben kann die Magistratsabteilung Verkehrsorganisation und technische Verkehrsangelegenheiten (MA 46) eine Ortsverhandlung anberaumen.
Eine Ortsverhandlung ist im Normalfall notwendig
- bei Sperren von Haupt- oder Nebenstraßen
- bei Verkehrsanhaltungen im übergeordneten Straßennetz oder Anhaltungen von öffentlichen Verkehrsmitteln (auch kurzfristig) und
- beim Vorliegen von besonderen Umstände (z. B. stark frequentierte Gehsteigbereiche, umfangreiche Verkehrsumlenkungen inklusive Halteverbotszonen usw.).
Anträge für Drehbewilligungen, die voraussichtlich keine Ortsverhandlungen erfordern: mindestens 10 Arbeitstage vor dem geplanten Drehtermin.
Anträge für Drehbewilligungen, die voraussichtlich eine Ortsverhandlung erfordern: mindestens 20 Arbeitstage vor dem geplanten Drehtermin.
Anträge ausschließlich für Halteverbotszonen: mindestens 6 Arbeitstage vor dem geplanten Drehtermin.
Oliver Siedl, Tel.: +43 1 811 14 92665
Gottfried Maier, Tel.: +43 1 811 14 92984
Martina Zinterhof, Tel.: +43 1 811 14 92130
Georg Mahel, Tel.: +43 1 4000 92113
Harald Joch, Tel: +43 1 4000 92640