Förderungen Wien
Unterstützt werden Kinospielfilme (mindestens 70 Minuten), Kinder- und Dokumentarfilme (mindestens 59 Minuten) sowie Fernsehfilme. Die Zuschüsse sind – je nach Förderbereich – nicht rückzahlbar oder erfolgsbedingt rückzahlbar. Die detaillierten Bestimmungen sind in den Förderrichtlinien festgehalten.
Projekteinreichungen sind ganzjährig möglich; die Förderentscheidungen werden jedoch zu festgelegten Einreichterminen von der Jury bzw. der Geschäftsführung des Filmfonds Wien getroffen.
Projektentwicklung
Der Filmfonds Wien unterstützt die Entwicklung von Kino- oder Fernsehprojekten – einschließlich produktionsvorbereitender Maßnahmen – mit einer Projektentwicklungsförderung. Diese wird als erfolgsbedingt rückzahlbarer Zuschuss vergeben und beträgt bis zu EUR 50.000 für Kinofilme und bis zu EUR 75.000 für Serien.
Herstellung von Kinofilmen
Der Filmfonds Wien unterstützt die Produktion von Kinofilmen mit einer Herstellungsförderung in Form eines erfolgsbedingt rückzahlbaren Zuschusses von bis zu EUR 700.000 (gemäß Teil C der Förderrichtlinien). Die Mindestvorführdauer beträgt bei Kinderfilmen 59 Minuten, bei allen anderen Kinofilmen 70 Minuten.
Herstellung von Fernsehproduktionen
Der Filmfonds Wien unterstützt die Produktion fiktionaler Serienformate mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss von bis zu EUR 330.000 pro Staffel; ab der dritten Staffel beträgt der Höchstbetrag bis zu EUR 121.000. Spielfilme werden im Einzelfall mit bis zu EUR 110.000 gefördert. Dokumentarische Formate erhalten bis zu EUR 66.000, dokumentarische Serien bis zu EUR 88.000 pro Staffel. Ab der dritten Staffel liegt der Höchstbetrag für dokumentarische Serien bei bis zu EUR 55.000.