Förderungen Österreich
Für Projekte mit Gesamtherstellungskosten unter EUR1,8 Mio. kann eine Förderung von bis zu 20% der Gesamtherstellungskosten beantragt werden. Werden mindestens vier der in den Richtlinien genannten Kriterien erfüllt, erhöht sich die mögliche Förderung auf bis zu 30%.
Für Produktionen mit Gesamtherstellungskosten über EUR 1,8 Mio. steht der sogenannte Exzellenzbonus zur Verfügung. Voraussetzung dafür sind eine Zusage von FISAplus sowie die Erfüllung von mindestens vier Exzellenzbonus-Kriterien. Gefördert werden Fernsehfilme, Serien und Dokumentationen ab einer Gesamtlaufzeit von mindestens 45 Minuten; bei Mehrteilern können die Längen der einzelnen Folgen zusammengerechnet werden. Die Förderhöhe beträgt bis zu 10% der anerkennbaren Aufwendungen in Österreich.
Nicht förderbar sind u.a. Auftrags-, Industrie- und Werbefilme, Showformate, Magazine, Reportagen, reine Theater-, Opern- oder Konzertaufzeichnungen, Produktionen, die bei Antragstellung bereits mit den Dreharbeiten begonnen haben, Projekte ausschließlich für non-lineare Anbieter, Masterabschlussfilme sowie sämtliche Projektentwicklungen. Ebenfalls ausgeschlossen sind Produktionen mit Gesamtherstellungskosten unter EUR 80.000.
Als Aufwendungen in Österreich gelten nur solche Leistungen, die steuerlich im Inland relevant sind. Honorare, Löhne und Gagen werden in jenem Umfang anerkannt, in dem sie in Österreich versteuert werden; bei ausländischen Teammitgliedern zählen lediglich die Sozialabgaben. Unternehmensleistungen sind förderbar, sofern der Leistungserbringer einen österreichischen Geschäftssitz, eine Betriebsstätte oder Zweigniederlassung nachweisen kann und die Leistung vollständig in Österreich erbracht wird. Beim Exzellenzbonus zählen auch kalkulatorische Handlungsunkosten und Produzent*innenhonorare zu den österreichischen Aufwendungen. Insgesamt müssen diese Aufwendungen mindestens das 1,6-Fache der beantragten Fördersumme erreichen.
Eine Kumulierung mit anderen regionalen oder institutionellen Förderungen ist möglich. Die Kombination mit weiteren Bundesmitteln ist jedoch nur dann zulässig, wenn diese ausdrücklich gesetzlich erlaubt ist – wie etwa im Rahmen von FISAplus.