Förderungen Österreich
Gefördert werden Stoffentwicklung, Projektentwicklung, Herstellung und Verwertung programmfüllender österreichischer Produktionen und österreichisch-ausländische Koproduktionen.
Über Entwicklungs- und Herstellungsförderungen entscheidet die Projektkommission.
Über Verwertungs-, Weiterbildungs- und Referenzfilmförderung entscheidet die Geschäftsführung nach dem Vier-Augen-Prinzip.
Stoffentwicklung
Das Filminstitut unterstützt die Entwicklung von Drehbüchern für Spielfilme und Drehkonzepten für Dokumentarfilme mit nicht rückzahlbaren Zuschüssen von bis zu EUR 15.000. Eine Förderung für die weitere Ausarbeitung des Drehbuchs kann in einer zweiten Stufe erneut beantragt werden.
Projektentwicklung
Die Projektentwicklungsförderung umfasst alle vorbereitenden Maßnahmen vor Drehbeginn, darunter die Zusammenstellung des Stabs, Casting und Motivsuche, die Erstellung der finalen Drehbuch- oder Drehkonzeptfassung (diese muss dem Antrag beigelegt werden), die Entwicklung des produktionswirtschaftlichen Konzepts sowie erste marketingtechnische Maßnahmen. Antragsberechtigt sind Produktionsfirmen. Gefördert werden bis zu 50% der anerkannten Vorkosten, in Ausnahmefällen bis zu 80%, maximal EUR 50.000 als nicht rückzahlbarer Zuschuss; bei Animationsfilmen kann diese Obergrenze überschritten werden.
Herstellung
Gefördert werden abendfüllende österreichische Kinofilme unterschiedlicher Genres mit einer Vorführdauer von mindestens 70 Minuten (programmfüllende Kinofilme), 59 Minuten (Kinderfilme) oder 45 Minuten (Nachwuchsfilme).
Antragsberechtigt sind Produktionsfirmen mit aktueller Filmographie. Für die Antragstellung sind ein herstellungsreifes Drehbuch oder Konzept, Listen der Stabs- und Castmitglieder, eine detaillierte Kalkulation mit Finanzierungsplan sowie Angaben zu allen beteiligten Produktionsfirmen erforderlich.
Internationale Koproduktionen werden österreichischen Filmen gleichgestellt, sofern sie die Bedingungen der jeweiligen Filmabkommen oder des Europäischen Übereinkommens über Koproduktionen erfüllen. Förderbar ist nur der österreichische Anteil.
Als Nachwuchsfilm gilt die erste oder zweite alleinverantwortliche Regiearbeit an einem abendfüllenden Kinofilm.
Ersteinreichenden Produktionsfirmen ohne Filmographie wird ein Betreuer durch das ÖFI zur Verfügung gestellt. Werkstattprojekte dienen der Aus- und Weiterbildung von Filmschaffenden und müssen rein österreichisch sein. Neben der Nachwuchs-Regie müssen mindestens zwei Nachwuchskräfte bei Spielfilmen bzw. eine Nachwuchskraft bei Dokumentarfilmen in den kreativen Bereichen Kamera, Schnitt, Ton, Kostüm oder Maske beschäftigt werden. Programmfüllende Langfilme dürfen als Werkstattprojekt nur eingereicht werden, wenn die Gesamtherstellungskosten EUR 1,57 Mio. nicht überschreiten.
Anträge werden ausschließlich über die Online-Formulare eingereicht.