Information zu Drehgenehmigungen
Die Beschäftigung von Kindern bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres im Rahmen von Dreharbeiten bedarf einer behördlichen Genehmigung.

Wo muss der Antrag gestellt werden und welche Fristen gelten?
Der Antrag für eine Auftrittsbewilligung von Kindern im Rahmen von Dreharbeiten in Wien muss spätestens sechs Wochen vor dem geplanten Drehtermin bei der MA 11 (Kinder- und Jugendhilfe) eingereicht werden.
Unter welchen Voraussetzungen wird eine Bewilligung erteilt?
Eine Bewilligung wird nur erteilt, wenn ein besonderes Interesse der Kunst, der Wissenschaft oder des Unterrichts vorliegt oder es sich um Werbeaufnahmen handelt, sofern die Gesundheit und Entwicklung des Kindes nicht gefährdet werden und keine Beeinträchtigung des Schulbesuchs entsteht.
Welche Unterlagen sind für die Bewilligung erforderlich?
Schriftliche Zustimmung der gesetzlichen Vertreter*in des Kindes
Positive Stellungnahme der Arbeiterkammer
Positive Stellungnahme des Arbeitsinspektorats, das für den Bezirk der Produktionsfirma zuständig ist
Ärztliche Untersuchung (Hausärzt*in oder Fachärzt*in für Kinderheilkunde)
Augenfachärztliches Gutachten
Detaillierte Beschreibung der Szenen, in denen die Kinder mitwirken
Wirken mehr als vier Kinder mit, sind die Daten zu den Kindern in Form einer Excelliste einzureichen
Wo finde ich weiterführende Informationen und Formulare?
Alle weiteren Informationen sowie die notwendigen Formulare finden Sie auf der Website der Kinder- und Jugendhilfe (MA 11).
Wo kann ich die gesetzlichen Grundlagen einsehen?
Hier finden Sie die gesetzlichen Grundlagen für Auftrittsgenehmigungen für Kinder: