Information zu Drehgenehmigungen
Die Beschäftigung von Kindern bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres bei Filmaufnahmen ist genehmigungspflichtig.

Wo muss der Antrag gestellt werden und welche Fristen gelten?
Der Antrag auf für eine Auftrittsbewilligung von Kindern im Rahmen von Dreharbeiten in Wien muss bei der MA 11 (Kinder- und Jugendhilfe) eingereicht werden – spätestens sechs Wochen vor dem geplanten Drehtermin.
Unter welchen Voraussetzungen wird eine Bewilligung erteilt?
Eine Bewilligung wird nur erteilt, wenn ein besonderes Interesse der Kunst, der Wissenschaft oder des Unterrichts vorliegt oder es sich um Werbeaufnahmen handelt, die Gesundheit und Entwicklung des Kindes nicht gefährdet wird und keine Nachteile für den Schulbesuch entstehen.
Welche Unterlagen sind für die Bewilligung erforderlich?
Schriftliche Zustimmung der gesetzlichen Vertreter*in des Kindes
Positive Stellungnahme der Arbeiterkammer
Positive Stellungnahme des Arbeitsinspektorats, das für den Bezirk der Produktionsfirma zuständig ist
Ärztliche Untersuchung (Hausärzt*in oder Fachärzt*in für Kinderheilkunde)
Augenfachärztliches Gutachten
Detaillierte Beschreibung der Szenen, in denen die Kinder mitwirken
Wirken mehr als vier Kinder mit, sind die Daten zu den Kindern in Form einer Excelliste einzureichen
Wo finde ich weiterführende Informationen und Formulare?
Alle weiteren Informationen sowie die notwendigen Formulare zum Download finden Sie auf der Website der Kinder- und Jugendhilfe (MA 11).
Wo kann ich die gesetzlichen Grundlagen einsehen?
Hier finden Sie die gesetzlichen Grundlagen für Auftrittsgenehmigungen für Kinder: