Information zu Drehgenehmigungen
Drohnenaufnahmen in Wien werden von der Austro Control genehmigt.

© Oskar und Lili I WEGA Film I Vienna Film Commission
Was ist bezüglich Start- und Landeort der Drohne zu beachten?
Je nach Start- und Landeort der Drohne ist eine Aufstiegserlaubnis von den jeweiligen Grundeigentümer*innen einzuholen. Befinden sich Start- und Landeort auf einer Fläche im Eigentum der Stadt Wien, so ist eine Drehgenehmigung über die Vienna Film Commission zu beantragen. Handelt es sich um Flächen des Bundes oder privates Eigentum, so ist mit den jeweilig zuständigen Personen Kontakt aufzunehmen.
Was ist zu beachten, wenn mit meiner Drohne von einer öffentlichen Verkehrsfläche aus gestartet oder gelandet werden soll?
In diesem Fall ist über die Stadt Wien - Verkehrsorganisation und technische Verkehrsangelegenheiten (MA 46) eine entsprechende Bewilligung einzuholen.
Wo finde ich weitere Informationen zu Drohnen-Betriebskategorien und Bewilligungen?
Details zu den Betriebskategorien von Drohnen, den notwendigen Bewilligungen und den Voraussetzungen für Pilot*innen finden Sie auf der Website der Austro Control.