Information zu Drehgenehmigungen
Für Dreharbeiten auf öffentlichen Verkehrsflächen wie Straßen, Gehsteigen oder Fußgängerzonen ist die MA 46 (Abteilung Verkehrsorganisation und technischen Verkehrsangelegenheiten), zuständig. Anträge sind direkt bei der MA 46 einzubringen.

Was ist bei komplexen Dreharbeiten mit Verkehrseingriffen zu beachten?
Erfordert ein Drehprojekt Eingriffe in den fließenden Verkehr – etwa durch Straßensperren oder kurzfristige Verkehrsanhaltungen – kann die MA 46 eine Ortsverhandlung anberaumen, um die Durchführbarkeit der Dreharbeiten vor Ort zu beurteilen. Die Kosten für die Ortsverhandlung werden der Produktionsfirma verrechnet.
Wo beantrage ich Halteverbotszonen für Dreharbeiten?
Halteverbote im Zuge von Filmaufnahmen werden direkt bei der MA 46 beantragt.
Welche Fristen gelten für die Antragstellung?
Ohne Ortsverhandlung: mindestens zehn Arbeitstage vor dem geplanten Drehtermin.
Mit Ortsverhandlung: mindestens zwanzig Arbeitstage vor dem geplanten Drehtermin.
Nur Halteverbotszonen: mindestens zehn Arbeitstage vor dem geplanten Drehtermin.
Ansprechpersonen der MA 46
Bei Fragen zur Antragstellung und Verrechnung wenden Sie sich bitte direkt an die Kolleg*innen der MA 46:
Ing. Oliver Siedl
+43 1 4000 92665, oliver.siedl@wien.gv.at
Ing. Olutoye Ogundele
+43 1 4000 92924, olutoye.ogundele@wien.gv.at
Harald Joch
+43 1 4000 92640, harald.joch@wien.gv.at

Bestätigung für eingeschränkte Dreharbeiten - Kleine Filmteams
Was ist die "Bestätigung für eingeschränkte Dreharbeiten"?
Für kleine Filmteams gibt es unter bestimmten Voraussetzungen eine kostenfreie Bestätigung für eingeschränkte Dreharbeiten. Diese Sonderregelung richtet sich an Drehs ohne Eingriffe in den Verkehr und mit minimalem technischem Aufwand.
Wo darf mit der "Bestätigung" gedreht werden?
Die Bestätigung gilt ausschließlich auf öffentlichen Verkehrsflächen wie Straßen, Gehsteigen und in Fußgängerzonen. Ausgeschlossen sind unter anderem: Museumsquartier, Donaukanal, Donauinsel, Grüner Prater und Wurstelprater, Heldenplatz, Maria-Theresien-Platz, Rathausplatz, Parkanlagen der Stadt Wien und des Bundes, Märkte, Schulen, Schwimmbäder.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Das zugelassene technische Equipment besteht aus Handkamera, Stativ und Tonangel. Die Teamgröße darf fünf Personen (inkl. Cast & Crew) nicht überschreiten. Bei Studierendenprojekten sind maximal acht Personen (inkl. Cast & Crew) am Set zugelassen. Verkehrsbeeinträchtigungen sind nicht gestattet. Erlaubt sind dokumentarische Aufnahmen, Interviews und Moderationen sowie einfache Spielhandlungen, die sich unauffällig ins öffentliche Leben einfügen.
Wo beantrage ich die "Bestätigung für eingeschränkte Dreharbeiten"?
Die Bestätigung für eingeschränkte Dreharbeiten wird ausschließlich von der Vienna Film Commission ausgestellt. Die Beantragung erfolgt über das digitale Antragstool.