Information zu Drehgenehmigungen
Für Dreharbeiten auf öffentlichen Verkehrsflächen wie Straßen, Gehsteigen oder Fußgängerzonen ist die MA 46 (Abteilung Verkehrsorganisation und technischen Verkehrsangelegenheiten), zuständig. Die Abwicklung erfolgt ohne Empfehlungsschreiben der Vienna Film Commission. Anträge sind direkt bei der MA 46 einzubringen.

Was ist bei komplexen Dreharbeiten mit Verkehrseingriffen zu beachten?
Erfordert ein Drehprojekt Eingriffe in den fließenden Verkehr – etwa durch Straßensperren oder kurzfristige Verkehrsanhaltungen – kann die MA 46 eine Ortsverhandlung anberaumen, um die Durchführung der Dreharbeiten zu beurteilen.
Wo beantrage ich Halteverbotszonen für Dreharbeiten?
Auch Halteverbote im Zuge von Filmaufnahmen werden direkt bei der MA 46 beantragt.
Welche Fristen gelten für die Antragstellung?
Ohne Ortsverhandlung: mindestens zehn Arbeitstage vor dem geplanten Drehtermin
Mit Ortsverhandlung: mindestens zwanzig Arbeitstage vor dem geplanten Drehtermin
Nur Halteverbotszonen: mindestens zehn Arbeitstage vor dem geplanten Drehtermin
Ansprechpersonen der MA 46
Bei Fragen zur Antragstellung wenden Sie sich bitte an eine der folgenden Ansprechpersonen:
Oliver Siedl
+43 1 4000 92665, oliver.siedl@wien.gv.at
Olutoye Ogundele
+43 1 4000 92924, olutoye.ogundele@wien.gv.at
Harald Joch
+43 1 4000 92640, harald.joch@wien.gv.at

Bestätigung für eingeschränkte Dreharbeiten - Kleine Filmteams
Was ist die "Bestätigung für eingeschränkte Dreharbeiten"?
Für kleine Filmteams gibt es unter bestimmten Voraussetzungen eine kostenfreie Bestätigung für eingeschränkte Dreharbeiten. Diese Sonderregelung richtet sich an Drehs ohne verkehrsrelevante Eingriffe und mit minimalem technischem Aufwand.
Wo darf mit der "Bestätigung" gedreht werden?
Die Bestätigung gilt ausschließlich auf öffentlichen Verkehrsflächen wie Straßen, Gehsteigen und in Fußgängerzonen. Ausgeschlossen sind unter anderem: Museumsquartier, Donaukanal, Donauinsel, Grüner Prater und Wurstelprater, Heldenplatz, Maria-Theresien-Platz, Rathausplatz, Parkanlagen der Stadt Wien und des Bundes, Märkte, Schulen, Schwimmbäder.
Welche Voraussetzungen gelten?
Beeinträchtigung des Verkehrs jeglicher Art sind nicht gestattet. Das zugelassene technische Equipment besteht aus Handkamera, Stativ und Tonangel. Die Teamgröße darf fünf Personen (inkl. Cast & Crew) nicht überschreiten. Bei Studierendenprojekten sind maximal acht Personen (inkl. Cast & Crew) am Set zugelassen. Erlaubt sind dokumentarische Aufnahmen, Interviews und Moderationen sowie einfache Spielhandlungen, die sich unauffällig ins öffentliche Leben einfügen. Bekannte Darsteller*innen sind nicht gestattet, um Menschenansammlungen zu vermeiden.
Wo beantrage ich die "Bestätigung für eingeschränkte Dreharbeiten"?
Die Bestätigung für eingeschränkte Dreharbeiten wird ausschließlich von der Vienna Film Commission ausgestellt. Die Beantragung erfolgt über unser digitales Antragstool.