Information zu Drehgenehmigungen
Für die Mitwirkung von Tieren bei Filmaufnahmen ist laut Tierschutzgesetz eine behördliche Bewilligung erforderlich. In Wien ist der Antrag direkt beim Veterinäramt (MA 60) einzureichen; ein Empfehlungsschreiben der Vienna Film Commission wird nicht benötigt.

Gibt es besondere Regelungen für Wildtiere oder Fiakerpferde?
Für die Mitwirkung von Wildtieren gelten besondere Anforderungen, die im Einzelfall zu prüfen sind. Für Dreharbeiten mit Fiakerpferden ist keine gesonderte Genehmigung notwendig – sofern keine ungewöhnlichen Anforderungen an die Tiere gestellt werden.
Welche Frist ist für den Antrag einzuhalten?
Der vollständige Antrag muss mindestens sechs Wochen vor Drehbeginn gestellt werden. Fehlende Unterlagen können gegebenenfalls nachgefordert werden. Es wird empfohlen, im Antrag auch alternative Drehtage für mögliche Verschiebungen mitanzuführen.
Können mehrere Tiere in einem Antrag zusammengefasst werden?
Ja. Wenn mehrere Tiere für ein Filmprojekt eingesetzt werden, können die Angaben in einem einzigen Antrag gebündelt übermittelt werden.
Ist eine Bewilligung immer erforderlich, oder gibt es Ausnahmen?
Wird mit einer qualifizierten Tiertrainer*in gearbeitet, die über die entsprechenden Genehmigungen und Fachkenntnisse verfügt, ist keine gesonderte Bewilligung notwendig. In diesem Fall reicht eine rechtzeitige Meldung des Drehs an die MA 60 aus.