Information zu Drehgenehmigungen
Dreharbeiten sind sowohl im Zuständigkeitsbereich der Wiener Linien als auch der ÖBB möglich.

Dreharbeiten mit den Wiener Linien.
Wie beantrage ich eine Drehgenehmigung bei den Wiener Linien?
Drehgenehmigungen im Zuständigkeitsbereich der Wiener Linien müssen über das Formular auf der Website der Wiener Linien beantragt werden.
Wann sind Dreharbeiten im Linienbetrieb erlaubt?
Montag bis Freitag: 9:30–14:30 Uhr, ab 18:00 Uhr
Samstag, Sonn- und Feiertage: Dreharbeiten können ganztägig genehmigt werden.
Sind Dreharbeiten mit betriebseinschränkenden Maßnahmen während der Betriebszeiten möglich?
Nein. Solche Dreharbeiten sind während des regulären Betriebs grundsätzlich nicht gestattet.
Wann dürfen technische Geräte wie Scheinwerfer, Dolly oder Kran verwendet werden?
Die Nutzung von technischem Equipment wie Scheinwerfer, Dolly, Kran usw. ist ausschließlich außerhalb der Betriebszeiten zulässig.
Welche Vorlaufzeiten sind für die Genehmigung zu beachten?
Standard-Drehgenehmigungen:
mindestens fünf Werktage vor dem geplanten Drehtermin.Motivbesichtigungen:
mindestens 14 Tage im Voraus.Aufwändige Produktionen:
Eine Vorlaufzeit von drei bis vier Wochen wird empfohlen.
Welche Motive stehen zur Verfügung?
Zur Auswahl stehen unter anderem U-Bahn-, Straßenbahn- und Autobusstationen, Fahrzeuge (Innen- und Außenaufnahmen), Revisionsgänge, Treppenaufgänge, Betriebsbahnhöfe (z. B. Erdberg, Spittelau, Heiligenstadt)
Gibt es vor Ort Stromanschlüsse?
Nein. In den Stationsbereichen stehen keine Stromanschlüsse zur Verfügung.
Es muss ein eigenes Stromaggregat mitgebracht werden. Dieselaggregate sind nicht erlaubt.
Wie hoch sind die Kosten für eine Drehgenehmigung?
Die Kosten richten sich individuell nach dem Aufwand der jeweiligen Produktion.

Dreharbeiten im Zuständigkeitsbereich der ÖBB
Wie stelle ich einen Antrag für Drehgenehmigung bei den ÖBB?
Anträge müssen über die Online-Formulare auf der Pressewebsite der ÖBB eingebracht werden. Je nach Art des Projekts ist zwischen redaktioneller und kommerzieller Nutzung zu unterscheiden.
Wann gilt ein Dreh als redaktionell?
Ein Dreh ist redaktionell, wenn das Filmmaterial im Rahmen einer journalistischen oder informationsorientierten Darstellung verwendet wird – nicht kommerziell oder gewerblich. Beispiele: Nachrichtenbeiträge, Reportagen, Dokumentationen.
Gilt eine Drehgenehmigung auch als Fahrkarte?
Nein. Die Drehgenehmigung ersetzt kein Zugticket. Alle beteiligten Personen müssen ein gültiges Ticket für die Fahrt mitführen.
Wann gilt ein Dreh als kommerziell?
Ein Dreh ist kommerziell, wenn das Material kommerziell genutzt wird, z. B. für Werbespots, Spielfilme, Content für Marketingkampagnen. Für kommerzielle Produktionen ist ein kostenpflichtiger Vertrag mit dem ÖBB-Immobilienmanagement erforderlich.
Wie viel Vorlaufzeit sollte ich für eine Genehmigung einplanen?
Redaktionelle Anfragen:
mindestens drei Werktage vor dem geplanten Drehtermin.Kommerzielle Anfragen:
mindestens 14 Werktage vor dem geplanten Drehtermin.Anfragen mit zu kurzer Vorlaufzeit können leider nicht berücksichtigt werden.
Welche Motive stehen zur Verfügung?
Dreharbeiten sind nur in öffentlich zugänglichen Bereichen der ÖBB erlaubt.
Mögliche Motive sind Bahnhöfe und Haltestellen, Buslinien sowie allgemein zugängliche Bahnhofseinrichtungen.